Der Tod auf Rezept – und die Einsamkeit bleibt unbehandelt

Sterben und Trauer brauchen Zeit

Wenn ich heute als Priester an ein Sterbebett gerufen werde, lege ich die Stola um. Die Jahre in der Pflege lege ich dabei nicht ab. Als Pflegefachmann trug ich in zwei Demenzabteilungen Leitungsverantwortung und begleitete viele Menschen palliativ. Dort habe ich etwas gelernt, das in keinem Medikamentenschrank liegt: Für das Sterben gibt es keine Abkürzung.

Man kann einen Todeszeitpunkt festlegen. Man kann ein Rezept ausstellen und ein Mittel bereitstellen. Aber man kann den Weg des Abschiednehmens nicht einfach abkürzen. Was man beim Sterbenden scheinbar verkürzt, verlagert man nicht selten in die Herzen derer, die zurückbleiben. Der Tod lässt sich terminieren. Die Trauer nicht.

Wenn das Nein zum Tabu wird

In der Schweiz ist längst nicht mehr der assistierte Suizid das Tabu. Zum Tabu wird zunehmend das Nein dazu. Wer fragt, ob das Herbeiführen des Todes wirklich Pflege sein kann, gilt schnell als hartherzig oder als Feind der Selbstbestimmung. Aber vielleicht ist die unbequemere Frage gerade die barmherzigere: Behandeln wir noch das Leiden – oder beseitigen wir den Leidenden?

Das Schweizer Recht nennt die Sache nüchtern Beihilfe zum Suizid: Die sterbewillige Person vollzieht den letzten Schritt selbst; direkte aktive Sterbehilfe bleibt strafbar.

Der Katechismus ist ebenso klar: Eine Handlung, die absichtlich den Tod herbeiführt, um Schmerz zu beenden, ist «ein Mord» (KKK 2277). Das ist ein Urteil über die Tat, nicht über den Menschen in seiner Angst und Verzweiflung.

Am 27. September stimmt der Kanton Zürich darüber ab, ob alle Alters- und Pflegeheime, Spitäler und Reha-Kliniken assistierten Suizid in ihren Räumen dulden müssen. Das offizielle Abstimmungsheft sagt offen, die Glaubens- und Gewissensfreiheit einer Institution solle hinter der Selbstbestimmung der suizidwilligen Person zurücktreten. Die Mitarbeitenden müssten zwar weder das Mittel verabreichen noch beim Suizid anwesend sein. Zugleich hält derselbe Text fest, dass die Heime und ihre Mitarbeitenden organisatorisch involviert wären. Der Regierungsrat warnt deshalb: Die Folgen gehen über ein blosses Dulden hinaus.

Ein Heim besteht nicht aus Mauern und einem Leitbild. Dort arbeiten Menschen. Was bedeutet es für eine gläubige Pflegefachfrau, wenn sie den Menschen am Vormittag palliativ begleitet und am Nachmittag organisatorisch an dessen assistiertem Suizid mitwirken soll? Das Gewissen kann man nicht zusammen mit der Jacke an der Garderobe abgeben. 2025 wurden im Kanton Zürich 677 assistierte Suizide registriert, aber nur einer davon in einem Spital. Und nun sollen gerade alle Spitäler zur Duldung verpflichtet werden.

Die Krankheit, die nicht auf dem Totenschein steht

Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass Einsamkeit weltweit zu rund 871’000 Todesfällen pro Jahr beiträgt – etwa hundert Todesfällen pro Stunde. Eine Auswertung von 86 Langzeitstudien bestätigt für ältere Menschen das erhöhte Sterblichkeitsrisiko durch Einsamkeit und soziale Isolation. Einsamkeit steht kaum je auf einem Totenschein. Sie kommt verkleidet: als Depression, Herz-Kreislauf-Erkrankung, kognitiver Abbau oder als leiser Gedanke, den niemand hören möchte: «Ich bin doch nur noch eine Last.»

Ich erinnere mich an Menschen auf der Demenzabteilung, bei denen vieles nicht mehr erreichbar schien. Und dann kam ein vertrautes Lied, ein Gebet oder eine ruhig gehaltene Hand – und plötzlich war da ein Blick, ein Lächeln, manchmal sogar ein Wort. Demenz nimmt Erinnerung, Sprache und Selbständigkeit. Aber sie nimmt dem Menschen nicht seine Würde. Vielleicht verlieren nicht zuerst diese Menschen den Zugang zu uns. Vielleicht verlieren wir den Zugang zu ihnen, weil wir zu wenig Zeit haben, ihn zu suchen.

Sterben ist kostbare Zeit

Der Sterbeprozess ist nicht schön, weil Schmerzen schön wären. Er ist kostbar, weil diese Zeit nie zurückkehrt. Da kann noch gedankt, geweint, geschwiegen und vergeben werden. Da kann eine Hand gehalten, ein Segen gesprochen, die Beichte abgelegt, die Krankensalbung empfangen und zum letzten Mal gemeinsam gebetet werden. Auch das Bundesamt für Gesundheit hält fest, dass Angehörige Zeit brauchen: für das schrittweise Abschiednehmen, für die Orientierung nach dem Tod und für eine Trauer, die Monate oder Jahre dauern kann.

Diese Zeit lässt sich nicht produzieren. Und niemand soll einem Angehörigen ein schlechtes Gewissen machen, wenn der Tod plötzlich kommt oder er beim letzten Atemzug nicht dabei sein konnte. Aber wo Zeit geschenkt wird, sollten wir sie nicht vorsätzlich wegkürzen. Der Tod ist nicht nur eine höchstpersönliche Entscheidung. Er berührt eine Familie, eine Pflegegemeinschaft, Mitbewohnende und alle, die nachher mit dem leeren Bett weiterleben müssen.

In Savognin musste ich erleben, dass bei einer Wohnungsräumung eine Urne gefunden wurde. Zuerst wusste man nicht einmal sicher, wessen sterbliche Überreste darin lagen. Aufgrund von Vermutungen konnte man die Person schliesslich wohl zuordnen; die Urne wurde in einem Gemeinschaftsgrab beigesetzt. Das tut weh. Ein Mensch hat einen Namen. Und Trauer braucht einen Ort.

Darum bevorzugt die Kirche weiterhin die Erdbestattung, auch wenn die Feuerbestattung erlaubt ist. Die Asche soll an einem heiligen Ort beigesetzt, nicht verstreut oder wie ein Erbstück unter mehreren Familien aufgeteilt werden. Der Verstorbene ist kein Souvenir. Er gehört in das Gedächtnis der Kirche, in ihr Gebet und an einen Ort, an dem sein Name bleiben darf.

«Bleibt hier und wacht mit mir»

Doch unsere Sorge um einen Menschen beginnt nicht erst am Grab. Sie beginnt am Sterbebett. Ein assistierter Suizid lässt sich organisieren: ein Termin, ein Rezept, ein vorbereitetes Mittel. Aber der Mensch ist damit noch nicht begleitet. Sterben ist kein Vorgang, den man erledigt, sondern ein letzter Weg. Wir können ihn dem Sterbenden nicht abnehmen, aber mit ihm gehen. Wir können nicht jede Angst nehmen und nicht jede Frage beantworten. Aber wir können sagen: Du bist nicht allein. Du bist kein Fall, der abgeschlossen werden muss. Gott liebt dich bis zum letzten Atemzug, und kein Leiden zerstört deine Würde. Wo Worte versagen, bleibt nur eines: bei ihm bleiben.

Genau darum bittet Jesus in Getsemani. Er verherrlicht das Leiden nicht. Er bittet sogar: «Mein Vater, wenn es möglich ist, gehe dieser Kelch an mir vorüber» (Mt 26,39). Gott hat den Tod nicht gemacht (vgl. Weish 1,13), und Leiden ist nicht gut, weil es wehtut. Aber Christus flieht auch nicht aus der Liebe. In seiner schwersten Stunde bittet er die Jünger: «Bleibt hier und wacht mit mir» (Mt 26,38).

Das ist das christliche Ja zum Kreuz: nicht Schmerzen suchen, nicht Schmerzmittel verweigern und schon gar nicht einem anderen von aussen erklären, sein Leiden sei wertvoll. Es ist das Ja, das ein Leidender selbst, manchmal nur mühsam, in die Hände Christi legen kann. Und es ist unser Ja, sein Kreuz mitzutragen. Darum sagt Dignitas infinita: «Wir müssen zum Tod begleiten, nicht den Tod herbeiführen.»

Als Priester durfte ich bewegende Beichten, Krankensalbungen und Gebete am Sterbebett erleben, weil ein Laie mutig und liebevoll gefragt hatte: «Möchtest du, dass ein Priester kommt?» Oft baut nicht der Priester die erste Brücke zum Sakrament. Es ist eine Angehörige, ein Freund, eine Nachbarin oder eine Pflegefachperson.

Darum genügt es nicht, am 27. September Nein zu stimmen. Besuchen wir einen einsamen Menschen. Rufen wir im Altersheim an. Entlasten wir Angehörige. Unterstützen wir eine freiwillige Sitzwache. In vielen Regionen gibt es Sitzwachgruppen, bei denen wir uns engagieren oder die wir finanziell unterstützen können.

Vielleicht braucht die Schweiz weniger Menschen, die zum Tod verhelfen, und mehr Menschen, die beim Sterben bleiben. Denn ein Nein zum assistierten Suizid ist nur dann christlich glaubwürdig, wenn es zu einem Ja zum Sterbenden wird.

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